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AUFRUF - Flugblatt bzw. Email-Aktion zu Hartz IV; Adressaten: Schüler und Lehrer
AUFRUF - Flugblatt bzw. Email-Aktion zu Hartz IV; Adressaten: Schüler und Lehrer
Hi @ all! In dem Aufruf zu einer bundesweiten Hartzschluss-Kampagne am 5. September [www.tacheles-sozialhilfe.de] werden eine Vielzahl von guten Aktionen vorgestellt. Allerdings befürchte ich, dass (wieder einmal) die meisten dieser Aktionen - insbesondere wegen geringer Teilnehmerzahlen - relativ wirkungslos bleiben werden. Es ist müßig, die hier im Tacheles-Forum schon oft aufgeworfene Frage zu stellen: WARUM gehen die über 5 Millionen Betroffenen nicht auf die Straße und demonstrieren für ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben? Diese Frage beantwortet sich nahezu von selbst, denn mit den unzähligen Hetz-Kampagnen gegen die Arbeitslosen (politisches Mobbing) in den vergangenen Jahren wollten/wollen die hierfür verantwortlichen Politiker – ganz offensichtlich - die von der Massenarbeitslosigkeit betroffenen Menschen psychisch zermürben. Die Menschen SOLLEN sich schuldig fühlen, sich schämen - - - und sich aus Scham zu Hause verkriechen und dort verstecken. Genau DAS ist politisch gewollt! Ich persönlich finde es erschreckend, dass den an der Hetze beteiligten Politikern, Wirtschaftsvertretern und Journalisten offenbar jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt. [quote]Vgl. hierzu: LAG Thüringen, Urteil vom 15.02.2001, Az.: 5 Sa 102/2000, Leitsatz 1: Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis. Entsprechend dem Verfassungsauftrag des Art. 1 Abs. 1 GG muss die Rechtsprechung in Ermangelung einer speziellen gesetzlichen Regelung, in Verantwortung gegenüber dem Bestandsschutz der verfassungsmäßigen Wertordnung und zur Gewährleistung der physischen und psychischen Unversehrtheit der im Arbeitsleben stehenden Bürger gegenüber Mobbing ein klares Stop-Signal setzen. [...] Urteil des Landesarbeitsgerichtes Thüringen vom 15.02.2001 (Az.: 5 Sa 102/2000), im Internet veröffentlicht unter: [landesarbeitsgericht.thueringen.de] Dr. Peter Wickler, Wertorientierungen in Unternehmen und gerichtlicher Mobbingschutz, DB 2002, S. 477 ff., im Internet veröffentlicht unter: [landesarbeitsgericht.thueringen.de] Bundeszentrale für Politische Bildung; Aus Politik und Zeitgeschichte (B 06-07/2003) Faule Arbeitslose? Zur Debatte über Arbeitsunwilligkeit und Leistungsmissbrauch Frank Oschmiansky [www.bpb.de] bzw.: Oschmiansky, Frank; Kull, Silke; Schmid, Günther: Faule Arbeitslose? Politische Konjunkturen einer Debatte. [PDF] [skylla.wz-berlin.de][/quote] Warum nun ein AUFRUF an die Adresse von SCHÜLERN (und Lehrern)? ERSTENS: (neoliberales Meinungskartell) Wenn – beispielsweise - ein gewisser PAUL NOLTE, seines Zeichens Professor für Zeitgeschichte an der FU Berlin (vgl. Betr.: Paul Nolte – Portrait [www.taz.de] ) in der taz allen Ernstes behaupten darf, dass HARTZ IV eine Investition in die Zukunft sei, deren Früchte man in „Gestalt neuer Chancen“ „erst im Übergang der Generationen“ ernten könne, „nämlich dann, wenn sechsjährige Kinder zehn Jahre später den Schulabschluss schaffen, einen qualifizierten Beruf lernen und ausüben und die eigene Lebens- und Erziehungskompetenz ihren Kindern so zur Verfügung stellen“, dann fragt man sich, auf welchem Planeten dieser Mann – realitätsfern, wie dieser Kerl ist - in den letzten Jahren wohl gelebt haben mag. (Ich kenne Menschen, denen wären noch ganz andere Vokabeln eingefallen als jenem Leser, der PAUL NOLTE in die Rubrik „Neoliberale Sprechblaseningenieure“ [www.taz.de] einsortiert.) [quote]Neue Freiheit, neue Gerechtigkeit [www.taz.de] [...] Zweitens, die Instrumente der Verteilungspolitik stoßen an Grenzen, wo Transfer nicht mehr bewirkt, dass Marginalität überwunden und Aufstiegschancen genutzt werden können. Deshalb hat das Konzept der Chancen- oder Teilhabegerechtigkeit eine so große Bedeutung gewonnen. Dessen Protagonisten wollen den Sozialstaat von einem "konsumtiven" in einen "investiven" verwandeln: in einen Sozialstaat, der einen höheren Anteil von Ressourcen in Chancenpolitik investiert, statt sie im Konsumtransfer verpuffen zu lassen. Dabei stehen Bildung und Schule im Mittelpunkt. Drittens schließlich: Gerechtigkeit im modernen Sozialstaat kann sich nicht mehr am Maßstab der Statuskonservierung und der erworbenen Ansprüche orientieren. Das hatten die Verfechter der neuen Gerechtigkeit auch erkannt, aber heute müssen sie selbstkritisch einräumen, dass ihre Vorschläge (Hartz IV) bisher nicht so funktioniert haben wie beabsichtigt. Im Gegenteil, sie sind innerhalb kurzer Zeit so fundamental gescheitert, dass als Aushängeschild sozialdemokratischer Gerechtigkeitspolitik nun eine Millionärssteuer herhalten muss. Dieser Populismus erschwert es enorm, endlich die sozialen Leistungen vom Primat des Transfers auf den der Chanceninvestition umzustellen, den "konsumtiven" in einen "investiven" Sozialstaat zu verwandeln. Schließlich erfordert es eine lange Zeitspanne, um die Wirkungen dieser Investition zu sehen, die Früchte in Gestalt neuer Chancen zu ernten. Häufig wird das erst im Übergang der Generationen der Fall sein, nämlich dann, wenn sechsjährige Kinder zehn Jahre später den Schulabschluss schaffen, einen qualifizierten Beruf lernen und ausüben und die eigene Lebens- und Erziehungskompetenz ihren Kindern so zur Verfügung stellen. Mit dieser Langzeitperspektive, das mag ein schwacher Trost sein, hat es nicht nur die SPD schwer. Dass mehr Gerechtigkeit ein Wechsel auf die Zukunft ist, in den wir heute investieren müssen, fällt in allen politischen Lagern gleichermaßen schwer zu erklären. [...] Insofern ist die Gesellschafts- und Sozialpolitik der SPD in der rot-grünen Koalition gerade nicht an sozialer Kälte und Sozialabbau gescheitert, sondern an der Unfähigkeit, konsequent neue Prioritäten zu setzen [...]. taz Nr. 7733 vom 4.8.2005, Seite 11, 241 Zeilen (Kommentar), PAUL NOLTE Leserbrief Neoliberale Sprechblaseningenieure [www.taz.de] [/quote] Ist Paul Nolte ein Einzelfall? – Leider nicht! Heiner Geißler spricht – zu Recht (!) - von einem Meinungskartell aus Politikern, Wirtschaftsvertretern und Journalisten: [quote]Die Wahl als reine Geschmacksfrage [www.taz.de] [...] Wie Merkel und Schröder hätten auch die beiden Autoren nicht erkannt, dass "die Leute eine Antwort erwarten": Auf die Frage etwa, warum US-Finanzinvestoren mit einem Federstrich gut laufende deutsche Unternehmen dichtmachen, die Arbeiter entlassen und damit ihre Börsenkurse antreiben könnten. Auf Weltwirtschaftsforen in Davos und in den USA werde längst über eine "internationale soziale Marktwirtschaft" geredet, sagte Geißler. "Nur in Deutschland beherrscht ein Meinungskartell aus Politikern, Wirtschaftsvertretern und Journalisten die Auseinandersetzung" - und blockiere die bloße Diskussion. Niemand im Saal fühlte sich angesprochen. taz Nr. 7732 vom 3.8.2005, Seite 6, 112 Zeilen (TAZ-Bericht), ULRIKE WINKELMANN[/quote] Weil jedoch –ZWEITENS - Kinder & Jugendliche bekanntlich ein sehr ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden haben, bin ich zuversichtlich, dass sich auf diesem Weg die Möglichkeit bietet, das o.a. Meinungskartell zu durchbrechen, nämlich indem man diesen Adressatenkreis anhand von Beispielen über das Unrecht und die Benachteiligungen informiert, unter denen ihre Klassenkameraden – inzwischen dürfte nahezu jedes 4. Schulkind von Hartz IV betroffen sein - zu leiden haben. Gerade jetzt, zum Schuljahresbeginn nach den großen Ferien 2005, dürften - erstmals seit Einführung von Hartz IV - viele Eltern/Kinder vor der schier unlösbaren Frage stehen: Wovon sollen wir die Schulbücher bezahlen? Wie sollen wir den Beitrag für die Klassenkasse „zusammenkratzen“? etc. pp. [quote]Kinder zu haben, ist teuer [www.taz.de] [...] In Ihrem Bericht wird erwähnt, dass die schulische Bildung umsonst ist. Die Schulbuchrechnung für meinen Sohn dieses Jahr, 6. Klasse, Gymnasium, beträgt 284,75 Euro. Natürlich sind hier auch Bücher bei, die mehrere Jahre benutzt werden können, und ich kann auch Bücher leihen, muss die aber bei mehrjähriger Benutzung jedes Jahr neu leihen, so dass sie eventuell teurer als das neue Buch kommen. In dieser Summe sind noch keine Kopierkosten, keine Ausflüge, Klassenfahrten, keine Arbeits- und Materialkosten. Manche Schulen schreiben sogar die Marken der Tuschkästen und Buntstifte vor. Ich habe zwei Kinder, und ich kann nicht davon ausgehen, dass meine Tochter (vier Jahre jünger) die Bücher meines Sohns weiter benutzen kann. Ich zahle gern für die Bildung meiner Kinder, auch wenn ein ganzes Monatsgehalt (ich arbeite 50 % als Krankenschwester) dieses Jahr für den Schulbeginn meiner Kinder gebraucht wird. [...] taz Nr. 7704 vom 1.7.2005, Seite 12, 23 Zeilen (LeserInnenbrief) der tag das wichtigste GEW fordert Lernmittelfreiheit [www.taz.de] FRANKFURT/MAIN ap Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert, dass Langzeitarbeitslose Schulbücher für ihre Kinder grundsätzlich nicht selbst bezahlen müssen. In den meisten Bundesländern gelte keine Lehr- und Lernmittelfreiheit für ALG-II-Empfänger, so GEW-Vorständlerin Ilse Schaad gestern. Die GEW fordere eine schnelle Änderung der gesetzlichen Regelungen. Man beobachte mit Sorge, dass Schulbuchkosten zunehmend auf die Eltern abgewälzt würden. In Sachsen-Anhalt zum Beispiel müssten Eltern mehr als 300 Euro für Schulbücher zahlen. taz Nr. 7722 vom 22.7.2005, Seite 2, 21 Zeilen (Agentur)[/quote] In dem hier im Verlauf der Diskussion zu erarbeitenden Flyer/in der Email sollten kurz und prägnant die Fakten benannte werden (möglichst inkl. Quellennachweise/Internetadressen/Hyperlinks zur weiteren Information), verbunden mit einem – durchaus emotionalen – Appell an den Gerechtigkeitssinn. [Quote] ALG II – Regelsatz Alleinstehender Erwachsener West: 345Euro Ost: 331 Euro Kinder bis 14 Jahre erhalten 60 Prozent des Regelsatzes (=3/5 des Regelsatzes) West: 207 Euro Ost: 199 Euro Kinder von 15 bis 17 Jahreerhalten 80 Prozent des Regelsatzes (=4/5 desRegelsatzes) West: 276 Euro Ost: 265 Euro Schreibwaren für Schulkinder: 1,33 €im Monat. Dafür bekommt man gerade mal einen Bleistift und einen Radiergummi. Aber was ist, wenn ein Zirkel, ein Mäppchen oder ein neuer Schulranzen gebraucht werden? Sport- und Freizeitveranstaltungen für Kinder: 2,78 € im Monat Ob Zoobesuch, Schwimmbad, Kino, Eislaufbahn oder Zirkus: Wer Kinder hat weiß, dass 2,78 € ein ziemlich schlechter Scherz sind! Kinderarbeit möglich Wenn Ihr Kind 15 Jahre oder älter ist und weder weiter zur Schule geht noch eine Berufsausbildung macht, hat es einen Anspruch auf Alg II. Es gilt für die Agentur für Arbeit als sofort vermittelbar, sobald Alg II beantragt wird und muss jedwede Arbeit oder Arbeitsgelegenheit annehmen, die ihm angeboten wird. (s.u. und Infoblatt Nr. 9 „Jugendliche aufgepasst!“)[/quote] In dem Flyer könnte man beispielsweise die Situation aus der Perspektive eines betroffenen Schulkindes schildern, indem man an die finanziell besser gestellten Klassenkameraden Fragen richtet und/oder Antworten auf Fragen gibt, die sich aus dem Schulalltag ergeben. [quote] Du hast mich zu deiner Geburtstagsfeier eingeladen - ich würde gern zu deiner Party kommen! Aber ich schäme mich, weil ich dir kein Geburtstagsgeschenk mitbringen könnte, und deshalb werde ich zu Hause bleiben. ODER: Warum ich in der großen Pause nicht mit zum Bäcker gehe ... (Bezug: 2,66 Euro für Lebensmittel pro Tag) Warum ich an der Klassenfahrt nicht teilnehme ... SIEHE: Joachim Rock Zuviel zuwenig [www.jungewelt.de] Zur Armutspolitik der SPD-Grünen-Bundesregierung [...] Werfen wir einen Blick auf das gegenwärtige Leistungsniveau des Arbeitslosengeldes II (weiterführend DPWV 2004): Vom Regelsatz in Höhe von 345 Euro (Westdeutschland) sind für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren 132,71 Euro vorgesehen, was etwa 4,40 Euro pro Tag entspricht. Kinder bis zum Alter von 13 Jahren erhalten demgegenüber einen um 40 Prozent reduzierten Regelsatz in Höhe von 207 Euro. Rechnet man dies auf den Anteil für Lebensmittel am Tag hoch, kommt man auf etwa 2,66 Euro. Für die Nutzung von Bahn, U-Bahn, Auto, Taxi usw. sind lediglich 18,11 Euro pro Monat veranschlagt. Das in Berlin geplante Sozialticket soll dagegen allein schon 32 Euro kosten. Dafür kann man nach der Pauschalierung einmaliger Leistungen mit monatlich 0,74 Euro auf ein Fahrrad sparen, für dessen Reparatur etwa 0,35 Euro im Regelsatz enthalten sind. Für die Kommunikation mit Telefon, Telefax und Internet stehen inkl. der Grundgebühren 17,85 Euro zur Verfügung. Dies reicht immerhin für die Grundgebühr eines Telekom-Anschlusses in Höhe von 15,66 Euro, an dessen Höhe auch der bestehende Sozialtarif nichts ändert, da er in Form einer Gutschrift von Telefoneinheiten gewährt wird. Freizeitveranstaltungen wie Theater, Kino und Sportveranstaltungen können sich Arbeitslosengeld II-Empfänger 4,63 Euro kosten lassen, Kinder erhalten dafür 2,78 Euro monatlich. Für Kneipengänge und Essengehen sind 10,06 Euro im Regelsatz enthalten, für Bücher weitere 5,98 Euro. Die Liste ließe sich fortsetzen. Wer dies für ausreichend hält, der hat den Selbstversuch noch nicht gewagt. Leidtragende sind vor allem Kinder, die in besonderem Maße unter Armut leiden. Ihre Regelsätze bemessen sich in Prozentangaben von den Werten des Eckregelsatzes, die zuvor genannt wurden. Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren erhalten 60 Prozent des Eckregelsatzes, Kinder von 14 bis 17 Jahren 80 Prozent des Eckregelsatzes. Entsprechend niedriger sind natürlich auch die Leistungen, beispielsweise für Bücher und andere Schulsachen. Man muß nun nicht besonders viel Phantasie aufbringen, um sich auszumalen, wie sich die neuen Leistungsregelungen zum Beispiel zum Schuljahresbeginn auswirken. Das Kind braucht dann erstmal eine Fahrkarte für den Weg zur Schule. Hinzu kommen in der Regel die Kosten für Schulbücher und für andere notwendige Lernmittel, zum Beispiel den häufig schon ab der 7. Klasse geforderten grafikfähigen Taschenrechner, der allein leicht 80 Euro kostet. Auch für Schulbücher wird leicht ein dreistelliger Euro-Betrag fällig. Beiträge zur Klassenkasse sind da noch gar nicht enthalten, ganz zu schweigen von dem Euro für einen täglichen Kakao in der Schulcafeteria. All dies muß jedoch aus dem Sozialgeld für das Kind – im Fall eines zwölfjährigen Kindes in Ostdeutschland sind das z. B. 199 Euro – bezahlt werden. Im Gegensatz zum früheren Sozialhilferecht ist die Gewährung von einmaligen Leistungen auf Antrag aber heute weitgehend ausgeschlossen, weil dafür bereits eine Pauschale im Regelsatz enthalten ist. [...] »Ohne soziale Gerechtigkeit gibt es keine wirkliche Freiheit und Demokratie«, sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder zum Abschluss einer Rede am 13. Juni 2005. Nimmt man den Satz ernst, dann ist die einzig konsequente Schlußfolgerung unter den gegebenen Bedingungen: Wirkliche Freiheit und Demokratie gilt es erst noch herzustellen, denn soziale Gerechtigkeit ist heute vielleicht manchen ein Ziel, aber jedenfalls keine Eigenschaft der bestehenden Verhältnisse. * Vorabdruck aus: Joachim Bischoff/Wolfram Burkhardt/Uli Cremer/Axel Gerntke/Rolf Gössner/Joachim Rock/Johannes Steffen/Franz Walter: Schwarzbuch Rot-Grün. Von der sozial-ökologischen Erneuerung zur Agenda 2010, 144 Seiten; EUR 11.80, ISBN 3-89965-137-5, VSA-Verlag 2005 Klassenfahrten und andere Katastrophen [www.taz.de] 2,1 Millionen Menschen, die bisher Arbeitslosenhilfe bezogen, leben bald unter Sozialhilfebedingungen. Für ihre Kinder kann das heißen: Beiträge für Sportclubs oder neue Fußballschuhe sind nicht mehr drin. Kinderschutzbund: Tendenz zur Isolation AUS BERLIN HEIDE OESTREICH Frau Kraft kocht manchmal Fantasie-Essen. Nach dem zwanzigsten eines Monats wird bei den Krafts regelmäßig das Geld knapp. Dann muss die Fantasie helfen, sich beim Essen etwas anderes vorzustellen, als gerade auf dem Teller ist. Ihr Sohn findet, "das schmeckt scheußlich". Das ist der Alltag von Menschen in Deutschland, die von der Sozialhilfe leben. Die Arbeiterwohlfahrt hat dieses Leben und die Auswirkungen der Armut auf Kinder untersuchen lassen. Vor dieser Armut fürchten sich hunderttausende. Denn mit dem Arbeitslosengeld II landet man auf der Höhe der alten Sozialhilfe. Sozialhilfeempfänger gelten schon lange als arm. Seit zehn Jahren wird die Stütze nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst und liegt deshalb nach Berechnungen von Sozialverbänden um etwa sechs Prozent unter dem "gesellschaftlichen Mindestbedarf". In der Berechnung der Sozialämter sind Wünsche wie Fahrstunden für Kinder nicht enthalten. Oder Beiträge für einen Sportverein, die Musikschule, eine Geburtstagsfeier oder Fußballschuhe. All dies haben Verwaltungsgerichte bereits entschieden. Auch "der zusätzliche Materialbedarf eines Schülers, der aus seiner Teilnahme an einer freiwilligen Schul-AG resultiert", muss aus dem Regelsatz beglichen werden. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht 1996. Vieles, was man Kindern normalerweise bieten will, um ihre Entwicklung zu fördern, können Menschen vergessen, die vom Regelsatz leben. Ohne Geschenk fällt der Kindergeburtstag aus Ab Januar 2005 werden das nicht mehr nur Sozialhilfeempfänger sein, sondern auch etwa 2,1 Millionen Menschen, die bisher Arbeitslosenhilfe bezogen. Knapp die Hälfte von ihnen hat Kinder. Zu Beginn können sie noch von Übergangszuschlägen und dem Vermögen zehren, das sie behalten dürfen. Dazu zählen auch die gerade nachverhandelten 4.850 Euro Freibetrag pro Kind. Hat man das Vermögen aufgebraucht oder wirklich fest angelegt, bleibt der Regelsatz. Der kann nur dann nennenswert aufgestockt werden, wenn man einen Ein-Euro-Job ergattert. Aus zusätzlichen Minijobs dagegen kann nicht viel behalten werden. Wo das nicht klappt und die Alternative Schwarzarbeit wegfällt, werden auch Alg-II-Kinder von Handy, Discman oder Reiterferien in Zukunft nur träumen können. "Die klassische Folge ist Isolation", erklärt Sabine Walther vom Kinderschutzbund Berlin. Kinder gehen nicht zu Geburtstagen, weil sie kein Geschenk kaufen können. Vor der Klassenfahrt werden sie krankgemeldet. Sie fahren schwarz mit der U-Bahn - und schon sind sie eingestiegen in eine Karriere der Illegalität, die in Kleinkriminalität enden kann. "Normalverdiener können sich nicht vorstellen, dass es bei anderen eine Diskussion darüber gibt, ob man eine oder zwei Scheiben Wurst auf dem Brot hat", beschreibt Walther die Lebenswelt der Armen. Oder dass Eis unerschwinglich wird - wenn eine Kugel einen Euro kostet. Als Gegenmittel gegen verarmende Kinder preist das Familienministerium den "Kinderzuschlag", den das Hartz IV-Gesetz ab 2005 einführt. Der allerdings gilt nicht für Alg-II-Bezieher, sondern nur für berufstätige Eltern und ist ein Ersatz für die bisherige "ergänzende Sozialhilfe". Eltern, die sich selbst mit prekären Jobs über Wasser halten können, ihre Kinder aber nicht, dürfen maximal 140 Euro pro Kind im Monat bei der Familienkasse beantragen. "Zusammen mit dem Kindergeld in Höhe von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf von Kindern", rechnet das Ministerium schriftlich vor. 150.000 Kinder sollen so dem Alg-II-Schicksal entgehen. Eine Alleinerziehende mit einem Teilzeitjob und einem Verdienst von 680 Euro käme dank Kinderzuschlag und Wohngeld über die Runden, so eine andere Beispielrechnung. Die Rechnung verschweigt allerdings, dass für diese Gruppe dieselben Bedürftigkeitskriterien gelten wie für die Alg-II-Empfänger: "Einkommen und Ersparnisse von Eltern und Kindern werden angerechnet", bestätigt Ministeriumssprecherin Susanne Amann. Die Antragsbögen seien noch nicht entwickelt, würden aber sicher an die Fragebögen zum Alg II angelehnt, meint die Sprecherin. Minijobbende Eltern müssen also ebenfalls ihre Vermögen abschmelzen, Lebensversicherungen auflösen, unter Umständen umziehen und sogar Ausbildungsversicherungen für ihre Kinder auflösen, wenn die einen Wert von 4.850 Euro übersteigen. Kleines Trostpflaster im Hartz-IV-Gesetz: "Für Klassenfahrten, Wohnungsbrände und andere Katastrophen", so ein Sprecher, gibt es immer noch Sonderzuwendungen - für alle. taz Nr. 7439 vom 19.8.2004, Seite 7, 155 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIDE OESTREICH Nebensache Mensch: Über das Elend des Regelsatzes von Alg II ... [www.tacheles-sozialhilfe.de][/quote] Ich würde mich über eine rege Beteiligung mit vielen konstruktiven Vorschlägen zur Gestaltung und zum Inhalt eines entsprechenden Flyers / einer entsprechenden Email etc. sehr freuen! Liebe Grüße: san.draB@web.de 3 mal bearbeitet. Zuletzt durch Sandra Burger am 14.08.05 18:48. |
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Nachtrag / Anmerkung
Augrund der neuen Rechtslage hat sich die Situation der von ALG II betroffen SCHULKINDER (gegenüber dem früheren Sozialhilferecht) erheblich verschlechtert.
Einen guten Überblick zu dieser Thematik findet man auf folgender Page: Herbert Masslau Schulkosten und SGB II / SGB XII [www.herbertmasslau.de] Bis Ende 2004 konnten betroffene Eltern/Alleinerziehende auf die von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg [www.also-zentrum.de] in Kooperation mit [www.donna45.de] zur Verfügung gestellten Materialien (Kampagne "Kinder und Sozialhilfe" - Download) zurückgreifen. Viele dieser Materialien – insbesondere die Musteranträge - können jedoch aufgrund der neuen Rechtslage NICHT mehr verwendet werden. Die hier entstandene (Informations)Lücke gilt es zu schließen! – Der von mir gestartete Aufruf soll diesbezüglich ein erster Schritt sein. Unter den o. a. Download-Materialen der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg findet man beispielsweise folgenden Flyer (hier auszugsweise zitiert):
Diese Informationen sind im Grunde nach wie vor aktuell (man muss lediglich den Begriff »Sozialhilfe« durch »ALG II« und die genannten DM- durch die aktuellen Euro-Beträge ersetzen. Das weitaus größere Problem scheint mir unterdessen zu sein, diese Informationen so zu „verpacken“, dass der ins Auge gefasste Adressatenkreis den Flyer nicht gleich wegwirft, sondern liest – und (noch wichtiger!) die angesprochene Problematik (= die massive Benachteiligung seiner MitschülerInnen) anschließend in der Schule (Gemeinschaftskunde-/Sozialkundeunterricht) sowie im Elternhaus thematisiert. Liebe Grüße: san.draB@web.de |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
In einem stimme ich Dir zu:
Kindergeld für einkommensstarke ist wirklich absurd. Aber da zeigt es sich, daß wirklich der "Prämiencharakter" im Vordergrund steht. (wie auch in dem unsäglichen Vorschlag, eine Art Kinder-Arbeitslosengeld zu zahlen...) Ansonsten: soweit ich informiert bin, herrscht überwiegend Lernmittelfreiheit, dh Bücher etc. können von der Schule kostenfrei geliehen werden. Tja, und ob die Versorgung mit PC oder Geburtstagsfeier wirklich staatsaufgabe ist, darüber kann man schon geteilter Meinung sein. Ich sehe das nicht so. |
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lernmittelfreiheit
nun ja. in der tat ist vieles immer noch aus öffentlichen mitteln finanziert, aber es wird doch von jahr zu jahr weniger. für unsere tochter - die gerade vor einer woche ihre "einschulung" hatte - haben wir gleich fünfzehn euro für irgendwas bezahlen "dürfen". und vieles wird im laufe der jahre weiter von den eltern entweder eingefordert, oder man muß die bücher etc. gleich selbst besorgen. anders gesagt: lernmittelfreiheit der schule..., frei von lernmitteln... (ähnlich wie auch in anderen bereichen, aber hier eben auch kaum noch als "grundversorgung"). gruß - neil >anchors aweigh< |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
patric schrieb:
------------------------------------------------------- > Ansonsten: soweit ich informiert bin, herrscht > überwiegend Lernmittelfreiheit, dh Bücher etc. > können von der Schule kostenfrei geliehen werden. In Bayern nicht mehr. Für Grundschüler sind 40 €, für Gymnasiasten 50 € Büchergeld fällig. Weiters jeweils 20€ und 35€ Kopiergeld + Lernmittel. + 450€ für die Jahresfahrkarte um in die Schule zu kommen. |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
aber die bibel im religionsunterricht ist doch bestimmmt kostenlos ![]() Martin S hier nicht geltende regeln dafür aber hier: tazdissV3.3b |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
ist für viele berufe unabdingbare vorraussetzung. Martin S hier nicht geltende regeln dafür aber hier: tazdissV3.3b |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
Danke für die Information! |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
Klar sind PC Kenntnisse wichtig. Dafür gibts ja auch die frei nutzbaren Computerräume in den Schulen. |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
Martin S schrieb:
------------------------------------------------------- > aber die bibel im religionsunterricht ist doch > bestimmmt kostenlos Es gibt keinen Religionsunterricht mehr für meine Jungs. |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
ric schrieb:
------------------------------------------------------- > patric schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ansonsten: soweit ich informiert bin, > herrscht > > überwiegend Lernmittelfreiheit, dh Bücher > etc. > > können von der Schule kostenfrei geliehen > werden. > > In Bayern nicht mehr. Für Grundschüler sind 40 €, > für Gymnasiasten 50 € Büchergeld fällig. Weiters > jeweils 20€ und 35€ Kopiergeld + Lernmittel. + > 450€ für die Jahresfahrkarte um in die Schule zu > kommen. Am teuersten soll es lt. FAZ von letzter Woche übrigens in RhPf sein, bis zu 163 Euro pro Jahr. |
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In WELCHEN Bundesländern gibt es (noch) Lernmittelfreiheit - bitte spezifizieren!
In WELCHEN Bundesländern gibt es (noch) Lernmittelfreiheit - bitte spezifizieren!
Hallo Patric, im Eingangsbeitrag hatte ich extra einen taz-Bericht zu dieser Thematik zitiert, den du offensichtlich NICHT gelesen hast: Wenn du also die Behauptung aufstellt, es herrsche „überwiegend Lernmittelfreiheit“, dann wirst du diese Behauptung sicher auch belegen können. Am besten für jedes einzelne Bundesland (du weißt: ich liebe Tabellen!) durch einen Hyperlink auf eine „offizielle“ Page (Kultusministerien/Schulämter o. ä.), so dass wir hier in diesem Thread diese (überlebens)wichtigen Informationen gleich zur Verfügung haben. (Los geht’s ... (':desnemma:')) Liebe Grüße: san.draB@web.de 1 mal bearbeitet. Zuletzt durch Sandra Burger am 16.08.05 16:09. |
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Re: In WELCHEN Bundesländern gibt es (noch) Lernmittelfreiheit - bitte spezifizieren!
In der FAZ am 12. 8. war eine ganz tolle Tabelle. Verlink ich aber nicht. |
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Tabelle zur Lernmittelfreiheit?
Warum nicht? :groess: |
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Re: In WELCHEN Bundesländern gibt es (noch) Lernmittelfreiheit - bitte spezifizieren!
Hallo Sandra,
Tabelle ist nicht... aber hier der Link zu LU (liegt mir halt nahe) [www.ludwigshafen.de] Ansonsten gelten tatsächlich inzwischen gewisse Eigenanteile. Aber was willst Du denn nun genau? M.E. hat Nolte ja durchaus recht, wenn er eher investive Förderung anregt. Nebenbei:
Erstens ist das keine Kinderarbeit (weil über 14) und was ist da nun schlimm dran? Gruß patric |
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Re: Tabelle zur Lernmittelfreiheit?
Sandra Burger schrieb:
------------------------------------------------------- > Zitat:In der FAZ am 12. 8. war eine ganz tolle > Tabelle. Verlink ich aber nicht. > > Warum nicht? Um zu verdeutlichen, wie schmerzlich es ist, wenn Konservative für Wissensvermittlung Geld verlangen: www.faz-archiv.de |
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Re: In WELCHEN Bundesländern gibt es (noch) Lernmittelfreiheit - bitte spezifizieren!
und noch ein netter Extra-Link. Nicht unbedingt in allem mein Standpunkt, aber wenn ich zuviel junge welt lese, brauch ich sowas zum Ausgleich:
[www.welt.de] |
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Re: In WELCHEN Bundesländern gibt es (noch) Lernmittelfreiheit - bitte spezifizieren!
So ein stimmungsvoller Link!
... Der Gipfel des (Donners-)Berges funkelt / im Abendsonnenschein. |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
patric schrieb:
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Ja klar. Deine Schulzeit liegt schon ein bisschen zurück, hm? Die frei nutzbaren Computerräume sind nur dann frei nutzbar, wenn Lehrkräfte sich bereit erklären, Aufsicht zu machen. Dazu sind sie aber in der Regel nur während der Schulzeit/Unterrichtszeit bereit. Da allerdings haben die Schüler in der Regel Unterricht. Und während der stark überschaubaren Freistunden an den Vormittagen sind die Rechner enorm frequentiert. Man muss sich auf den Wochenplan eintragen und genau die Minuten angeben, die man benötigen wird. Soviel zum Thema " frei nutzbare Computerräume ". |
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Re: Nachtrag / Anmerkung
Hallo Rollimom,
stimmt, die Schulzeit ist schon länger her. Wahrscheinlich verallgemeinere ich zu sehr: die Schulen hier in der Nähe verfügen über Computerräume mit reichlich Technik und haben wohl auch engagierte Lehrer, die nachmittags Aufsicht führen. Das mit der Aufsichtspflicht ist mir übrigens neu - gabs zu meiner Zeit nicht. |