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frajo

nomade

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Beitrag vom 13.10.2005 00:20
der nationalismus des herrn fischer

warme worte hat der ausweider der grünen für die opfer des distomo-massakers immer parat.
geld dagegen mag er nicht so gern herausrücken, wenn es um die opfer seiner landsleute geht.
jedenfalls nicht so gern wie für die zum führen eines angriffskrieges erforderlichen ressourcen.

fremde leute zu opfern zu machen ging ihm halt leichter von der hand
als den opfern seiner vorväter nachzugeben.

[www.taz.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt durch frajo am 13.10.05 00:25.

Sandra Burger

registriert am 13.03.2005



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Beitrag vom 08.11.2008 00:10
Das Massaker von Distomo - Kein Geld für SS-Opfer

Aus dem Bericht der taz vom 13. Oktober 2005:

13.10.2005 Distomo bleibt weiter ungesühnt
[www.taz.de]
Griechische Hinterbliebene von SS-Opfern warten auf Entschädigung.
Die Bundesregierung verhindert, dass sie in Italien deutsches Eigentum pfänden
VON CHRISTIAN RATH

[...] Doch die Kläger um den in Zürich lebenden 65-jährigen Argyris Sfountouris, der als Vierjähriger fast seine ganze Familie bei dem Massaker verloren hatte, gaben nicht auf. Mit Hilfe des Hamburger Anwalts Martin Klingner versuchten sie nun, vor deutschen Gerichten Schadenersatz zu bekommen. Wieder ohne Erfolg. In drei Instanzen haben sowohl das Landgericht Bonn als auch das Oberlandesgericht Köln und im Juni 2003 auch der Bundesgerichtshof die Klagen abgelehnt. Sfountouris hat zwar noch das Bundesverfassungsgericht angerufen, doch die Erfolgsaussichten sind gering. [...]

Am vergangenen Donnerstag sendete das Polit-Magazin MONITOR folgenden Beitrag:

Monitor Nr. 585 vom 06.11.2008
Deutsche Kriegsverbrechen: Kein Geld für SS-Opfer

Es war eines der grausamsten SS-Massaker an Zivilisten im Zweiten Weltkrieg. Doch bis heute weigert sich die Bundesregierung, mit den Überlebenden des griechischen Ortes Distomo über Entschädigungen zu verhandeln. Argyris Sfountouris, einer der Überlebenden des Massakers, hat mit Beharrlichkeit und Ausdauer erreicht, dass die Ansprüche seines Dorfes inzwischen von den obersten Gerichten in Griechenland und Italien anerkannt wurden. Jetzt drohen Zwangsvollstreckungen an deutschem Eigentum im Ausland. Doch die Bundesregierung kämpft weiter mit allen juristischen und politischen Mitteln - aus Angst, das Beispiel könnte Schule machen. Deshalb verweigert sie auch jede politische Geste: Für die Opfer unerträglich.

( Link zum Beitrag: )
[www.wdr.de]


Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde im Fall Distomo zurück
Mit Beschluss vom 15.02.2006 erklärte die Erste Kammer des Zweiten Senats, dass die Verfassungsbeschwerde in Sachen Distomo nicht zur Entscheidung angenommen werde.
[www.voelkerstrafrecht.org]
Am 10. Juni 1944 verübte die SS ein Massaker im griechischen Distomo. Bei diesem kamen zwischen 200 und 300 Menschen ums Leben. Das Dorf wurde zerstört. [...]


Zitat aus dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes:

BVerfG, 2 BvR 1476/03 vom 15.2.2006, Absatz-Nr. 26
[www.bundesverfassungsgericht.de]

[...] Ein Rückgriff auf § 7 RBHG a.F. ist auch deshalb nicht ausgeschlossen, weil die Vorschrift auf einen Sachverhalt angewendet wird, in dem es um die von einer SS-Einheit verübten Kriegsverbrechen geht. Die Vorschrift sollte das Deutsche Reich nicht vor Ansprüchen schützen, die aus spezifisch nationalsozialistischem Unrecht folgten ( vgl. BVerfGE 54, 53 <68> ). Ob ein anderer Maßstab in Sachverhalten zu gelten hat, denen willkürlich rassenideologische Überlegungen zugrunde liegen, bedarf hier keiner Entscheidung. Das Geschehen in Distomo ist als formell dem Kriegsvölkerrecht unterliegender Sachverhalt zu qualifizieren, dem kein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht eigen und der deshalb nicht dem getrennt geregelten Bereich der Wiedergutmachung von NS-Unrecht zuzuordnen ist. Vergeltungsmaßnahmen gegen die am Kampfgeschehen unbeteiligte Zivilbevölkerung waren zwar häufig nach Art und Ausmaß auch nach damals geltendem Rechtsverständnis völkerrechtswidrig, galten aber während des Zweiten Weltkrieges dem Grunde nach auch bei den Alliierten als erlaubt (Oeter, in: Fleck , Handbuch des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten, 1994, Nr. 479). Der unerlaubte Exzess von Vergeltungsmaßnahmen kann deshalb nicht ohne weiteres als spezifisch nationalsozialistisches Unrecht qualifiziert werden, es sei denn, dass bestimmte rassenideologische Umstände ausschlaggebend waren. An solchen besonderen Umständen, die einen hinreichend engen Zusammenhang zwischen den von den Beschwerdeführern erlittenen Völkerrechtsverstößen und der NS-Ideologie belegen, fehlt es jedoch vorliegend. [...]

Eine "kleine" Auswahl von Vergeltungsmaßnahmen gegen die am Kampfgeschehen unbeteiligte Zivilbevölkerung:

DER SPIEGEL 32/1969 vom 04.08.1969, Seite 54

KRIEGSVERBRECHEN / BISCHOF DEFREGGER / (siehe Titelbild)
Kanonisches Auge
[wissen.spiegel.de]

[...] Wie immer die Aktion Filetto im Detail abrollte, laut Kardinal Döpfner lag "nach dem für Kriegshandlungen geltenden Völkerrecht kein schuldhafter Tatbestand" vor -- eine verwegene, in dieser Eindeutigkeit unhaltbare Behauptung. Denn Filetto war keine Geiselnahme im klassischen Sinn: Die ist eine gegen völkerrechtswidriges Handeln des Gegners gerichtete Zwangsmaßnahme, die diesen zur Einhaltung der Normen veranlassen soll. Der Gegner muß dazu wissen: Der Geisel wird erschossen, falls der Gegner sein rechtswidriges Tun wiederholt.

Dieses -- moralisch schon zweifelhafte -- Rechtsinstitut der Kriegsrepressalie wurde in Filetto nicht angewendet. Die Deutschen übten schlicht Rache unter Berufung auf die militärische Notwendigkeit. Wieweit aber die Kriegsräson durch Kriegsmanier gebändigt sein muß, ist umstritten -- darauf könnte sich Defregger allenfalls berufen.

Die deutsche Auffassung über das Verhältnis beider Größen zueinander beruhte auf den Erfahrungen des Kriegs von 1870/71. In ihm traten irreguläre Franktireurs in größeren Mengen auf, die den Soldaten-Krieg zum Volkskrieg wandelten. Die Antwort der Deutschen war damals schon hart. Sie verbrannten beispielsweise die gesamte Stadt Châteaudun, weil in ihr Zivilisten geschossen hatten.

Nach dem Krieg verlangte der preußische General Julius von Hartmann in mehreren Aufsätzen, der "Realismus des Krieges" müsse dem "Idealismus des Rechts" vorgehen. Hartmann, der persönlich hohe Anforderungen an die soldatische Moral stellte, verneinte die Existenz eines Kriegsrechts -- ebenso wie der Schweizer Oberst Rustow, ebenso wie britische Militärtheoretiker.

Auf der ersten Haager Friedenskonferenz beantragte der deutsche Delegierte, Oberst von Schwarzhoff, bei der Debatte über Grundrechte der Zivilisten Im Krieg, man solle in den Text den ausdrücklichen Zusatz aufnehmen: "soweit es die Kriegsnotwendigkeit gestattet". Die Konferenz sah davon ab, weil dieser Vorbehalt ohnehin selbstverständlich sei. Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 unternahmen gar nicht erst den Versuch, die Kriegsrepressalie zu normieren.

In den angelsächsischen Ländern wandelte sich die Rechtsauffassung langsam, in Deutschland blieb es auch theoretisch beim Vorzug der Kriegsnotwendigkeit vor dem Kriegsrecht. Im totalen Zweiten Weltkrieg denaturierte die Kriegsrepressalie vollends zur barbarischen Strafexpedition, so

* in Lidice am 10. Juni 1942: aus Rache für die Ermordung des Vize-Reichsprotektors Heydrich wurden 192 Tschechen erschossen, Frauen und Kinder verschleppt, das Dorf dem Erdboden gleichgemacht;

* in den Adreatinischen Höhlen bei Rom am 24. März 1944: aus Rache für die Tötung von 32 deutschen Polizeisoldaten auf der Via Rasella in Rom wurden 335 Italiener exekutiert, darunter vier rechtskräftig bereits zum Tode Verurteilte;

* in Tulle am 9. Juni 1944: aus Rache für etwa 40 von Maquisards im Kampf getötete Deutsche erhängten Angehörige der Waffen-SS-Division "Das Reich" 99 Franzosen an Laternenpfählen und Balkongittern. Die Bevölkerung mußte zusehen;

* in Oradour am 10. Juni 1944: aus bislang nicht erklärtem Rache-Grund wurden 642 Franzosen, darunter 241 Frauen und 202 Kinder, von Angehörigen der Division "Das Reich" erschossen oder lebend verbrannt. Divisionskommandeur Lammerding, heute Bauunternehmer in Düsseldorf, wurde von einem französischen Militärgericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt;

* in Marzabotto vom 29. September bis zum 1. Oktober 1944: aus Rache für Überfälle auf deutsche Soldaten wurden 1830 Zivilisten zum Teil mit Flakwaffen und Flammenwerfern getötet. SS-Sturmbannführer Reder büßt dafür heute noch in italienischer Haft.

Freilich -- wo deutsche "Werwölfe" 1945 alliierte Soldaten angriffen, fiel die Antwort nicht anders aus. Als sowjetische Truppen beispielsweise aus einem Haus der Crusemark-Straße in Berlin-Pankow beschossen wurden, holten sie sämtliche Männer aus den Häusern und exekutierten sie. Ähnlich verfuhren die Amerikaner in Aachen.

Im Nürnberger Prozeß gegen die sogenannten Südost-Generale mit dem Generalfeldmarschall List an der Spitze und im Prozeß gegen den Italien-OB Generalfeldmarschall Kesselring versuchten die alliierten Militärrichter, die Kriegsrepressalie wieder auf die klassische Geiselnahme zurückzuentwickeln: Festnahme und Tötung von Geiseln seien zulässig, sofern eine Proportionalität beachtet und die Bevölkerung darauf hingewiesen worden sei, daß die Geiseln bei erneuten strafbaren Handlungen gegen die Besatzungsmacht hingerichtet würden.

Die relativ milden Urteile im Südost-Prozeß stießen auf leidenschaftlichen Widerspruch der Partisanen-Organisationen in Ost und West: Der Partisan ist ebenso wie sein speziell geschulter Bekämpfer ein fester Bestandteil moderner Kriege geworden, in denen zwischen Soldaten und Zivilisten nur noch wenig Unterschied gemacht wird -- diese Tatsache aus theoretischen Kriegsbildern herauszuhalten, und sei es aus den ehrenwertesten Motiven, dient am Ende nur der Kaschierung des wirklichen Kriegscharakters seit spätestens Weltkrieg II.

Das Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen von 1949 sprach schließlich in Artikel 34 ein absolutes Verbot der Festnahme von Geiseln aus -- bislang ohne sichtbaren Erfolg.

Im Algerien-Krieg beispielsweise fielen die Franzosen unter dem Einfluß der Terror-Lehre des Guerilla-Theoretikers Oberst Trinquier auf die Geiselerschießung als reine Strafmaßnahme zurück, etwa in einem Dorf bei Philippeville, wo sie 50 alte Männer, Frauen und Kinder erschossen. "Le Monde"-Korrespondent Penchenier: "Ich habe niemals Tragischeres gesehen ... nichts begrüßte mich als das anklagende Geheul der Kettenhunde, der einzigen Überlebenden des Blutbads."

Als "tragisch" oder "schicksalhaft", als "Zwangslage" und "Verstrickung" umschreiben regelmäßig nicht die Opfer, sondern die angeklagten Täter, was geschah. Kardinal Döpfner über Bischof Defregger: "Die ethische Frage gehört in den Bereich jener Verstrickungen, in die eine ganze Generation von Soldaten durch den unseligen Krieg geraten ist." [...]

... die Waffen-SS eine "Truppe wie jede andere"?!?

Alt-Bundeskanzler Konrad Adenauer und Ex-Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß hätten ihre "helle Freude":

DER SPIEGEL 13/1964 vom 25.03.1964, Seite 64

WAFFEN-SS
Eine helle Freude
[wissen.spiegel.de]

Beste Grüße:.
san.draB@web.de

Sandra Burger

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Beitrag vom 29.12.2008 11:49
Deutschland klagt gegen Italien vor Internationalem Gerichtshof

KEINE frohe Weihnachtsbotschaft für die betroffenen ehemaligen Zwangsarbeiter:

hib-Meldung 352/2008 (Datum: 23.12.2008 )
Deutschland klagt gegen Italien vor Internationalem Gerichtshof
Auswärtiges/Antwort
[www.bundestag.de]

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung wird Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erheben. Gegenstand dieser Klage ist die Verletzung der sogenannten Staatenimmunität (das bedeutet, Deutschland und seine Amtsträger vor der italienischen Gerichtsbarkeit zu schützen), teilt die Regierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/11307 (PDF-Datei)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/11008 (PDF-Datei)) mit. In Italien seien derzeit rund 50 Entschädigungsklagen gegen Deutschland im Zusammenhang mit Verbrechen im Zuge des Zweiten Weltkriegs anhängig. Es handele sich hierbei unter anderem um Klagen von Zwangsarbeitern und von italienischen Militärinternierten. [...]

Dazu in der taz vom 28.12.2008 ein KOMMENTAR VON MICHAEL BRAUN:

Nazi-Opfer lassen sich nicht formaljuristisch abwimmeln
Deutsche geiziger als Berlusconi
[www.taz.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt durch Sandra Burger am 29.12.08 12:03.

Karl

subversiv

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Beitrag vom 01.01.2009 12:56
Re: Deutschland klagt gegen Italien vor Internationalem Gerichtshof

Es handelt sich ja nur um Menschen, so die juristische "Argumentation" der BRDDR. Und Menschen (bzw. ihre Angehörigen) verdienen keine Entschädigung.

Karl

Wenn der Mensch von den Umständen gebildet wird, so muß man die Umstände menschlich bilden.



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