DER SPIEGEL 32/1969 vom 04.08.1969, Seite 54
KRIEGSVERBRECHEN / BISCHOF DEFREGGER / (siehe Titelbild)
Kanonisches Auge
[
wissen.spiegel.de]
[...] Wie immer die Aktion Filetto im Detail abrollte, laut Kardinal Döpfner lag "nach dem für Kriegshandlungen geltenden Völkerrecht kein schuldhafter Tatbestand" vor -- eine verwegene, in dieser Eindeutigkeit unhaltbare Behauptung. Denn Filetto war keine Geiselnahme im klassischen Sinn: Die ist eine gegen völkerrechtswidriges Handeln des Gegners gerichtete Zwangsmaßnahme, die diesen zur Einhaltung der Normen veranlassen soll. Der Gegner muß dazu wissen: Der Geisel wird erschossen, falls der Gegner sein rechtswidriges Tun wiederholt.
Dieses -- moralisch schon zweifelhafte -- Rechtsinstitut der Kriegsrepressalie wurde in Filetto nicht angewendet. Die Deutschen übten schlicht Rache unter Berufung auf die militärische Notwendigkeit. Wieweit aber die Kriegsräson durch Kriegsmanier gebändigt sein muß, ist umstritten -- darauf könnte sich Defregger allenfalls berufen.
Die deutsche Auffassung über das Verhältnis beider Größen zueinander beruhte auf den Erfahrungen des Kriegs von 1870/71. In ihm traten irreguläre Franktireurs in größeren Mengen auf, die den Soldaten-Krieg zum Volkskrieg wandelten. Die Antwort der Deutschen war damals schon hart. Sie verbrannten beispielsweise die gesamte Stadt Châteaudun, weil in ihr Zivilisten geschossen hatten.
Nach dem Krieg verlangte der preußische General Julius von Hartmann in mehreren Aufsätzen, der "Realismus des Krieges" müsse dem "Idealismus des Rechts" vorgehen. Hartmann, der persönlich hohe Anforderungen an die soldatische Moral stellte, verneinte die Existenz eines Kriegsrechts -- ebenso wie der Schweizer Oberst Rustow, ebenso wie britische Militärtheoretiker.
Auf der ersten Haager Friedenskonferenz beantragte der deutsche Delegierte, Oberst von Schwarzhoff, bei der Debatte über Grundrechte der Zivilisten Im Krieg, man solle in den Text den ausdrücklichen Zusatz aufnehmen: "soweit es die Kriegsnotwendigkeit gestattet". Die Konferenz sah davon ab, weil dieser Vorbehalt ohnehin selbstverständlich sei. Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 unternahmen gar nicht erst den Versuch, die Kriegsrepressalie zu normieren.
In den angelsächsischen Ländern wandelte sich die Rechtsauffassung langsam, in Deutschland blieb es auch theoretisch beim Vorzug der Kriegsnotwendigkeit vor dem Kriegsrecht. Im totalen Zweiten Weltkrieg denaturierte die Kriegsrepressalie vollends zur barbarischen Strafexpedition, so
* in Lidice am 10. Juni 1942: aus Rache für die Ermordung des Vize-Reichsprotektors Heydrich wurden 192 Tschechen erschossen, Frauen und Kinder verschleppt, das Dorf dem Erdboden gleichgemacht;
* in den Adreatinischen Höhlen bei Rom am 24. März 1944: aus Rache für die Tötung von 32 deutschen Polizeisoldaten auf der Via Rasella in Rom wurden 335 Italiener exekutiert, darunter vier rechtskräftig bereits zum Tode Verurteilte;
* in Tulle am 9. Juni 1944: aus Rache für etwa 40 von Maquisards im Kampf getötete Deutsche erhängten Angehörige der Waffen-SS-Division "Das Reich" 99 Franzosen an Laternenpfählen und Balkongittern. Die Bevölkerung mußte zusehen;
* in Oradour am 10. Juni 1944: aus bislang nicht erklärtem Rache-Grund wurden 642 Franzosen, darunter 241 Frauen und 202 Kinder, von Angehörigen der Division "Das Reich" erschossen oder lebend verbrannt. Divisionskommandeur Lammerding, heute Bauunternehmer in Düsseldorf, wurde von einem französischen Militärgericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt;
* in Marzabotto vom 29. September bis zum 1. Oktober 1944: aus Rache für Überfälle auf deutsche Soldaten wurden 1830 Zivilisten zum Teil mit Flakwaffen und Flammenwerfern getötet. SS-Sturmbannführer Reder büßt dafür heute noch in italienischer Haft.
Freilich -- wo deutsche "Werwölfe" 1945 alliierte Soldaten angriffen, fiel die Antwort nicht anders aus. Als sowjetische Truppen beispielsweise aus einem Haus der Crusemark-Straße in Berlin-Pankow beschossen wurden, holten sie sämtliche Männer aus den Häusern und exekutierten sie. Ähnlich verfuhren die Amerikaner in Aachen.
Im Nürnberger Prozeß gegen die sogenannten Südost-Generale mit dem Generalfeldmarschall List an der Spitze und im Prozeß gegen den Italien-OB Generalfeldmarschall Kesselring versuchten die alliierten Militärrichter, die Kriegsrepressalie wieder auf die klassische Geiselnahme zurückzuentwickeln: Festnahme und Tötung von Geiseln seien zulässig, sofern eine Proportionalität beachtet und die Bevölkerung darauf hingewiesen worden sei, daß die Geiseln bei erneuten strafbaren Handlungen gegen die Besatzungsmacht hingerichtet würden.
Die relativ milden Urteile im Südost-Prozeß stießen auf leidenschaftlichen Widerspruch der Partisanen-Organisationen in Ost und West: Der Partisan ist ebenso wie sein speziell geschulter Bekämpfer ein fester Bestandteil moderner Kriege geworden, in denen zwischen Soldaten und Zivilisten nur noch wenig Unterschied gemacht wird -- diese Tatsache aus theoretischen Kriegsbildern herauszuhalten, und sei es aus den ehrenwertesten Motiven, dient am Ende nur der Kaschierung des wirklichen Kriegscharakters seit spätestens Weltkrieg II.
Das Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen von 1949 sprach schließlich in Artikel 34 ein absolutes Verbot der Festnahme von Geiseln aus -- bislang ohne sichtbaren Erfolg.
Im Algerien-Krieg beispielsweise fielen die Franzosen unter dem Einfluß der Terror-Lehre des Guerilla-Theoretikers Oberst Trinquier auf die Geiselerschießung als reine Strafmaßnahme zurück, etwa in einem Dorf bei Philippeville, wo sie 50 alte Männer, Frauen und Kinder erschossen. "Le Monde"-Korrespondent Penchenier: "Ich habe niemals Tragischeres gesehen ... nichts begrüßte mich als das anklagende Geheul der Kettenhunde, der einzigen Überlebenden des Blutbads."
Als "tragisch" oder "schicksalhaft", als "Zwangslage" und "Verstrickung" umschreiben regelmäßig nicht die Opfer, sondern die angeklagten Täter, was geschah. Kardinal Döpfner über Bischof Defregger: "Die ethische Frage gehört in den Bereich jener Verstrickungen, in die eine ganze Generation von Soldaten durch den unseligen Krieg geraten ist." [...]